Ausstellungsrichtlinien

Ausstellungsrichtlinien des International Cat World e. V.

Der ICW e.V. veranstaltet internationale Katzenausstellungen. Internationale Ausstellungen werden ausgeschrieben und mit einer internationalen Jury besetzt. Die Zusammensetzung liegt in der Verantwortung des Veranstalters.

Nur angemeldete Katzen die gesund, parasitenfrei und mit einem gültigen Impfnachweis und einer vollständigen Grundimmunisierung, Katzenseuche und Katzenschnupfen ausgestattete Tiere dürfen zur Ausstellung mitgebracht werden. Die Tollwut Impfung ist für alle Aussteller aus dem Ausland kommend verpflichtet. Wir behalten uns in Absprache mit dem Veterinäramt Anpassungen vor.

Aus dem Impfausweis müssen folgende Angaben hervorgehen:

1) Name und Anschrift des Tierhalters
2) Name, Geburtsdatum, Rasse und Geschlecht des Tieres sowie Farbe und besondere Kennzeichen
3) Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes
4) Microchipnummer

Tiere, die zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht älter als 16 Wochen sind, dürfen nur mit gültiger Grundimmunisierung und Impfbescheinigung zu dieser Ausstellung gebracht werden, wenn für sie eine tierärztliche Bescheinung ausgestellt wurde, aus der neben den zu A [1) und 2)] geforderten Angaben hervorgeht, dass das jeweilige Tier am Tage der Ausfertigung der Bescheinigung vom Tierarzt untersucht und frei von klinischen Anzeichen einer Erkrankung, insbesondere der Tollwut, befunden worden ist. Die Gültigkeit der tierärztlichen Bescheinigung beträgt 10 Tage. Wird eine amtstierärztliche Bescheinigung vom zuständigen Veterinäramt gefordert, so wird dies gesondert bekannt gegeben.

Die Tollwut Impfung muss mindestens 21 Tage nach Abschluss der Impfung zurückliegen und längstens um den Zeitraum den der Impfhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Im Falle von Wiederholungsimpfungen müssen die Tollwut-Impfungen jeweils innerhalb eines Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Impfhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Alle Tiere müssen an der täglich an der Einlasskontrolle vorgestellt werden. Falls ein Tier eines Ausstellers wegen ansteckender Erkrankung oder Parasitenbefall abgelehnt wird, werden alle Tiere dieses Ausstellers für die Ausstellung gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Meldegebühren und anderer für diese Ausstellung entstandenen Kosten.

Zugelassene Rassen für die Ausstellung sind alle die keine Qualzucht Merkmale vorweisen:

Bengal (nur SBT, F5+), British Shorthair/Longhair, Maine Coon, Norwegische Waldkatze, Sibirische Katze, Ragdoll, Russisch Blau Shorthair/Longhair, Abessinier/Somali, Orientalisch Kurzhaar, Siam, Thai, Türkisch Angora, Heilige Birma, Europäisch Kurzhaar/Hauskatze, sonstige Rassen die keine Qualzucht Merkmale aufweisen.

Ausgeschlossen sind alle Katzen nach tierschutzrelevanten Qualzucht Merkmalen eingestuft wurden.

Scottish Fold und alle Fold-Varianten (Knorpeldefekt), Munchkin/Bambino/Minuet (Chondrodysplasie), Manx, (Schwanzlosigkeit), Sphynx und alle Katzen ohne Vibrissen, Haarlosigkeit, extrem brachycephale Typen bei Extreme-Perser/Exotic Shorthair, sowie alle frühen Generationen von allen Katzen (F1–F4) aller Rassen.

Jede nicht aufgeführte Rassen die als Qualzucht aufgeführt ist, ist automatisch verboten.

Alle gewerblichen Aussteller müssen sich anmelden und Ihren Nachweis über Ihre Genehmigung nach §11 uns zur Verfügung stellen. Gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist die entsprechende Genehmigung §11 während der Ausstellung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Ziele aller Ausstellungen sind:

Katzenhaltern den Vergleich ihrer Tiere zu ermöglichen.
Erfahrungsaustausch und Fachgespräche mit anderen Züchtern zu ermöglichen für Züchter und Halter die Beurteilungen ihrer Katzen durch international anerkannte Richter zu gewährleisten der interessierten Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich umfassend über die Katzenrassen zu informieren.

Alle Mitglieder anerkannter Vereine/Verbände und vereinslose Katzenliebhaber können ihre Katzen auf Ausstellungen des ICW e.V. ausstellen. Die Annahme der Meldung obliegt der Ausstellungsleitung und kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Anmeldung der Katzen hat schriftlich oder bevorzugt online zu erfolgen. Hierbei sind die entsprechenden Meldeformulare zu verwenden, es können aber auch Meldeformulare anderer anerkannter Vereine / Verbände benutzt werden.

Jungkatzen dürfen erstmals mit der 12. Woche innerhalb eines Wurfes mit Mutterkatze ausgestellt werden, alle Tiere müssen geimpft sein (mindestens 3 Tiere in einem Wurf) oder als Einzeltier im Alter von mindestens 12 Wochen wenn die Grundimmunisierung der Impfung der Katze abgeschlossen ist. Eine Katze darf nur unter dem im Stammbaum aufgeführten Namen, Würfe nur unter dem Zwingernamen ausgestellt werden.

Für jede Katze ist eine Ausstellungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr wird vom Vorstand vorgeschlagen und auf den Meldeformularen des ICW e.V. angegeben. Gehen mehr Meldungen ein als Platz zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Meldungen. Der Aussteller erhält eine schriftliche Bestätigung oder Absage bis 1 Woche vor Ausstellungsbeginn. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsbedingungen des ICW e.V. einverstanden.

Klassenänderungen muss bis 6 Tage vor der Ausstellung im Sekretariat des ICW e.V. eingegangen sein. Klassenänderungen vom Samstag zum Sonntag, werden auf der Ausstellung im Büro entgegengenommen. Das Tier startet am Sonntag dann in der neuen Klasse. Pro Tag werden 2 Titel anerkannt.

Aussteller, welche nicht zur Ausstellung kommen oder deren Katzen nicht auf der Ausstellung anwesend sein können, sind verpflichtet, dieses der Ausstellungsleitung oder dem Sekretariat des ICW e.V. mitzuteilen. Bei Abmeldung innerhalb von 18 Tagen vor dem Ausstellungsbeginn, werden keine Meldegebühren erstattet, bzw. sie werden fällig.

Jede Katze muss den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Impfschutz nachweisen können (genaueres siehe unter
1). Jede auszustellende Katze wird vor Einlass in die Ausstellungshalle untersucht. Auffällig gewordene Tiere können im Auftrage der Ausstellungsleitung abgelehnt werden. Es können nur parasitenfreie und gesunde Tiere zur Ausstellung zugelassen werden. Tiere mit Pilzbefall sind nicht zugelassen. Desweiteren sind nicht zugelassen: alle tragenden und stillenden Katzen, sowie Tiere mit operativen oder kosmetischen Veränderungen. (Ausnahme: Kastrationen und Sterilisationen). Erkranken Katzen auf der Ausstellung, dürfen diese nicht weiter ausgestellt werden. Katzen ohne Eingangskontrolle dürfen nicht in die Ausstellungsräume gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss des Ausstellers.

Für jedes gemeldete Tier steht ein Aussteller Platz (Sturdi Pflicht) von mindestens 140cm zur Verfügung, es dürfen nur erlaubte Sturdi Habitat benutzt werden. Die zugewiesenen Käfige dürfen ohne Genehmigung nicht gewechselt werden. Ein Standardplatz hat hier immer 140cm x 70cm x 70cm

Die Katzen die sich in den Ausstellungskäfigen befinden, es ist sicherzustellen das die Katzen sitzend und liegend ausreichend Platz zur Verfügung haben, bei großen Rassen ist hier ein weitere Ausstellungskäfig anzufordern. Der Ausstellungskäfig kann in der Mitte bei Bedarf getrennt werden, falls es notwendig sein sollte. In dem Fall informieren Sie bitte die Ausstellerleitung die ggf. dann entscheidet ob ein weiterer Ausstellungskäfig kurzfristig aufgestellt werden muss.

Jeder Käfig muss vom Aussteller mit einer Unterlage für die Katze ausgelegt und an drei Seiten mit einem Sichtschutz versehen werden. Den Katzen müssen Futter, Wasser und eine Katzentoilette zur Verfügung stehen. Die Käfige sind sorgsam zu behandeln, an ihnen darf nichts verändert werden. Plätze und Ausstellungshalle sind sauber zu halten, der Müll ist Ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Aussteller verpflichtet sich, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer in den zugewiesenen Käfig zu belassen und dafür Sorge zu tragen, für die Zeit des Richtens jederzeit ansprechbar zu sein. Sollte der Besitzer nicht anwesend sein, wenn sein Tier zum Richten geholt wird, dürfen die vom Ausstellungsleiter oder Chef-Steward eingesetzten Stewards das Tier selbst aus dem Käfig holen.

Dieses gilt auch für den weiteren Ablauf auf der Ausstellung. Tiere in verschlossenen Käfigen oder Tiere, welche nicht rechtzeitig zum Richten geholt werden können, sind automatisch als „nicht anwesend“ zu bewerten.

Die Stewards werden vor Beginn des Richtens in ihre Aufgaben eingewiesen. Der Chef-Steward führt die Aufsicht über alle Stewards, er ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt und Bindeglied zwischen Richtern und Ausstellungsleitung.

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch vom ICW e.V. anerkannte Richter. Die Bewertung erfolgt nach dem vom ICW e.V. anerkannten Standard. Richter und Richterschüler sowie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen dürfen ihre Katzen nur außer Konkurrenz ausstellen. Sie dürfen vor Beendigung des Richtens keinen Einblick in den Ausstellungskatalog erlangen. Die Ausstellungsleitung sowie Mitarbeiter der Ausstellung verpflichten sich, gegenüber den Ausstellern keinerlei Einfluss auf das Richten auszuüben.Die Einteilung der Richter erfolgt nach vorliegenden, anerkannten Richterprüfungen für die einzelnen Rassen und Farben. Die Urteile der Richter sind unanfechtbar.

Der Aussteller erhält für jedes bewertete Tier nach Beendigung des Richtens ein Zertifikat (Urkunde) mit dem Richterbericht am Ende des jeweiligen Ausstellungstages.

Die jeweiligen Ausstellungsklassen, zu denen gemeldet werden kann und in denen Siegeranwartschaften und Titel errungen werden können, sind aus den Anmeldeformularen oder online ersichtlich. .

Haftung: Der ICW e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch den Besuch seiner Ausstellungen entstehen. Wenn Sie ein „Ausstellungsneuling“ sind und Hilfe benötigen, freuen wir uns, Ihnen mit Hilfe zur Seite zu stehen!

gez. Die Ausstellungsleitung des ICW e.V.