Die nachfolgenden Richtlinien gelten für alle Mitglieder des ICW e. V. und basieren auf dem jeweils geltenden deutschen Tierschutzgesetz sowie bundeslandspezifischen Regelungen.
§1 Voraussetzung für die Eintragung in das Zuchtbuch
Jede Züchterin und jeder Züchter des ICW e. V., die Ahnentafeln (Stammbäume) beantragen möchten, müssen einen registrierten Zwingernamen führen.
Nur in einem registrierten Zwinger geborene Jungtiere erhalten eine Ahnentafel. Der gesamte Name (Vorname + Zwingername) darf 35 Zeichen nicht überschreiten. Als Eigentumsnachweis gilt die Ahnentafel der Katze.
Zusätzliche Vorgaben:
Stammbäume sind in lateinischer Schrift einzureichen. Alle Tiere im Stammbaum müssen einen Cattery-Namen aufweisen. Stammbäume mit fehlenden Ahnen sind für Zuchttiere nicht zulässig. Alle Unterlagen sind als PDF-Datei einzureichen; Handyfotos werden nicht bearbeitet.
§2 Wurfmeldungen und Ahnentafeln
Nur Mitglieder des ICW e. V. können Wurfregistrierungen und Ahnentafeln beantragen. Ahnentafeln werden nur bei Vorlage eines gültigen Eigentumsnachweises erstellt. Ein Abstammungsnachweis mit vier Generationen wird nach Prüfung der Dokumente und erfolgter Bezahlung ausgestellt. Farbänderungen in ausgestellten Ahnentafeln müssen umgehend gemeldet werden. Eigenmächtige Änderungen in Ahnentafeln sind unzulässig und strafbar. Eintragungen wie "Zucht: JA" oder "Zucht: NEIN" sind möglich, können jedoch nur mit Zustimmung und schriftlicher Beantragung geändert werden.
§3 Zuchtbestimmungen
Alle Katzen in der Zucht müssen gesund, frei von Ungeziefer und tierärztlich kontrolliert sein. Pflichtimpfungen: Katzenseuche und Katzenschnupfen. Bei Krankheit im Bestand sind unverzüglich tierärztliche Maßnahmen einzuleiten.
Zuchtvorgaben:
Zuchtkatzen sollten mindestens 10 Monate alt sein. Maximal drei Würfe innerhalb von zwei Jahren. Bestimmte genetische Defekte führen zum Zuchtausschluss. Weiße Katzen müssen audiometrisch auf Taubheit getestet werden. DNA-Tests für PKD (Polyzystische Nierenerkrankung) sind empfohlen. Fremddeckungen erfordern eine schriftliche Deckbescheinigung.
§4 Abgabe von Jungtieren
Verkauf an Tierhändler, Zoogeschäfte oder Labore ist verboten. Abgabe nur in gesundem Zustand, mehrfach entwurmt und mit gültigem Impfschutz. Mindestalter zur Abgabe: 13 Wochen.
Verpflichtende Kennzeichnung nach Tierschutzgesetz. Impfpass/Heimtierausweis und Ahnentafel müssen beim Verkauf mitgegeben werden.
Allgemeine Bestimmungen
Die Erstellung von Ahnentafeln erfolgt nach den geltenden Zucht- und Haltungsrichtlinien des ICW e. V. Fehlerhafte Angaben können korrigiert werden; die Kosten trägt der Züchter. Bei Farb- oder Rassezweifeln ist eine Vorstellung auf einer Katzenshow empfohlen. Fragen sind direkt an die Zuchtbuchstellen des ICW e. V. zu richten.